In diesem Fall wird eine GSI mbH NL SLV München Mitarbeiterin oder ein GSI mbH NL SLV München Mitarbeiter von einem Gericht schriftlich beauftragt, ein Gutachten zu einer oder mehreren Fragen, die von der zuständigen Richterin oder vom zuständigen Richter formuliert wurden, zu erstellen. Hierbei wird die GSI mbH NL SLV München Mitarbeiterin oder der GSI mbH NL SLV München Mitarbeiter zu einem Gerichtssachverständigen, der umgangssprachlich auch als Gerichtsgutachter bezeichnet wird.
In diesem Fall hat die benannte GSI mbH NL SLV München Mitarbeiterin oder der benannte GSI mbH NL SLV München Mitarbeiter ausschließlich der zuständigen Richterin oder dem zuständigen Richter zu berichten.