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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Qualifizieren von Schweißverfahren

Schweißen ist ein besonderer Prozess, der nicht nur zwei Teile miteinander verbindet, sondern auch immer die Eigenschaften der beteiligten Werkstoffe verändert. Damit die Eigenschaften geschweißter Bauteile wie auch die Vorbereitung, Herstellung/Ausführung und "Qualität" von Schweißverbindungen nicht dem Zufall überlassen bleibt, werden Schweißarbeiten entsprechend geplant und deren Ausführung oft auch dokumentiert. Das Arbeiten nach Schweißanweisung ist mittlerweile in allen qualitätssichernden Regelwerken und Ausführungsnormen verankert und wird auch im nicht geregelten Bereich immer öfter vom Auftraggeber gefordert.

Die Überprüfung dieser Schweißanweisung hinsichtlich der Erhaltung bzw. Veränderung der Werkstoffeigenschaften und damit auch hinsichtlich der Eigenschaften dieser so hergestellten Schweißverbindung wäre der logische Schritt, den jeder, der für gefertigte Schweißverbindungen in der Verantwortung steht, schon aus eigenem Interesse gehen sollte. Dieser Schritt des Qualifizierens von Schweißanweisungen - oder auch Schweißverfahren - findet sich mittlerweile auch als obligatorisch in allen einschlägigen Regelwerken oder wird im ungeregelten Bereich vom Auftraggeber eingefordert.

Die Kombination der prinzipiellen Möglichkeiten zum Qualifizieren von Schweißanweisungen mit den vorgegebenen Anwendungsregelwerken oder Kundenwünschen zusammen mit der Auswahl von Prüfstücken und z. B. bezüglich bestimmter Prüftechniken zusätzlicher Anforderungen, entwickelt sich dabei schnell zu einem komplexen aber dafür unübersichtlichen Problem.

Sie sind der Meinung, komplexe Probleme benötigen einfache Lösungen? Dann möchten wir Sie gerne zu diesem Seminar einladen.

Das Seminar will mit dem Teilnehmer diese Zusammenhänge aus einem etwas größeren Abstand betrachten und vermitteln, dass Schweißen eben nicht nur planbar ist, sondern auch - zumindest vom Grundsatz her - abgesichert werden kann, dabei aber eben ein paar Dinge zu berücksichtigen sind. Schweißanweisung, Verfahrensprüfung und Co. sollten ihre Sperrigkeit verlieren und deren Erstellung, Planung und Durchführung damit zukünftig leichter fallen.


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