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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München

Druckgeräte


Sicherheit für Druckgeräte

Elemente, die im Maschinenbau und im maschinellen sowie prozesstechnischen Anlagenbau ständig einem hohen Druck ausgesetzt sind, können zum Sicherheitsrisiko werden. Um dem vorzubeugen, hat die EU eine Richtlinie für Druckgeräte mit einem inneren Überdruck von über 0,5 bar erlassen. Sie gibt vor, welche Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen solcher druckbeanspruchter Komponenten zu erfüllen sind.


Wozu dient die Druckgeräterichtlinie?

Die Richtlinie für Druckgeräte 2014/68/EU wurde 2014 zur Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem europäischen Markt veröffentlicht. Sie legt die Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte für deren Inverkehrbringung verbindlich fest und dient als Grundlage der Konformitätsbewertung.
Harmonisierte Normen, wie DIN EN 13445, oder nationale Regelwerke, wie das AD 2000 Regelwerk, müssen bei der Herstellung der Druckgeräte aber ebenso berücksichtigt werden, damit sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden dürfen.


Was unterliegt der Richtlinie?

Hersteller, Händler und Importeure von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entsprechen.

Druckgeräte sind:

  • Behälter (geschlossenes Bauteil zur Aufnahme von unter Druck stehenden Flüssigkeiten)
  • Rohrleitungen (Leitungsbauteile für unter Druck stehende Flüssigkeiten)
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
  • druckhaltende Ausrüstungsteile

und alle dazugehörigen Elemente wie Flansche, Stutzen, Kupplungen und Trageelemente, Hebeösen etc.

Die Druckgeräterichtlinie gilt aber auch für zusammengebaute Einheiten aus mehreren Druckgeräten, sogenannte Baugruppen. Das kann zum Beispiel ein einfacher Schnellkochtopf oder ein komplex aufgebauter Wasserrohrkessel sein.


Unsere SLV ist Ihr kompetenter Partner im Druckgerätebereich

Für die Prüfung und Überwachung von Herstellern, Händlern und Importeuren von Druckgeräten ist die Einbindung von zuständigen unabhängigen Stellen, sogenannten bevollmächtigten Notified Bodies, vorgeschrieben. Seit Februar 2018 ist die GSI (Gesellschaft für Schweißtechnik mbH) als Notified Body durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) benannt.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie und bei der Anwendung harmonisierter Normen und Regelwerke.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Betreuung im Rahmen der Herstellung von Druckgeräten und Baugruppen
  • Durchführung von Entwurfsprüfungen
  • Prüfung und Zertifizierung von Druckgeräten in den jeweiligen Fertigungsstätten des Herstellers
  • Überprüfung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (z.B. nach DIN EN ISO 3834-2/3 oder AD 2000 HP0)
  • Qualifizierung von Fügepersonal (z.B. nach DIN EN ISO 9606-1, DIN EN 13067 oder DVS 2212-1)
  • Qualifizierung von Fügeverfahren (z.B. nach DIN EN ISO 15614-1:2020-05 oder AD 2000 Merkblatt HP 2/1 und HP 5/2)
  • Werkstoffbegutachtungen (PMA)
  • Qualifikation von Werkstoffherstellern (z.B. DIN EN 764-5 sowie AD 2000 Merkblatt W 0)
  • Schulung von Schweißaufsichtspersonen und Prüfpersonal

Ihre Möglichkeiten der Zertifizierung

Wir unterstützen Sie als notifizierte Stelle bei der Abnahme von Druckgeräten oder der Auditierung Ihres Qualitätsmanagement-Systems.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Druckgerät auf Basis der Auswahl eines der folgenden Module oder auch teilweise in Kombination der Module entsprechend zertifizieren zu lassen.

Zertifizierung nach nationalen Normen

  • nach DIN EN 13445 (unbefeuerte Druckbehälter)
  • nach DIN EN 13480 (industrielle Rohrleitungen)
  • nach DIN EN 12952 und -3 (Wasserrohrkessel und Großwasserraumkessel)
  • nach StawaR (Auffangwannen bis 1000 Liter)

Zertifizierung nach Modulen

  • Modul A2:
    Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Druckgeräteprüfungen in unregelmäßigen Abständen
  • Modul B:
    EU-Baumusterprüfung
  • Modul D:
    Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
  • Modul F:
    Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Druckgeräte
  • Modul G:
    Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
  • Modul H:
    Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung
  • Modul H1:
    Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
  • Modul HP0 / HP100R:
    Nationale Zulassung Druckgeräte/Rohrleitung

Ihre Vorteile

  • Akkreditiertes Prüflabor
  • Hohe Flexibilität und Termintreue
  • Gewährleistung von Sicherheit im Betrieb
  • Unterbindung von Gefahrenpotentialen
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Qualitätssteigerung
  • Führender Experte im Bereich der Schweißtechnik
  • Alles aus einer Hand!

Ansprechpartner

SLV München


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