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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München

Wasserhaushaltsgesetz


Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das es zu schützen gilt. Diesen Schutz regelt in Deutschland das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Um die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer zu sichern, ist eine behördliche Zulassung für jede wirtschaftliche Nutzung erforderlich. Auch der Betrieb industrieller Anlagen, die eine potenzielle Gefährdung deutscher Gewässer darstellen, fällt zusätzlich zur Betriebssicherheitsverordnung unter das Wasserhaushaltsgesetz.


Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz?

Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es gesonderte Regelungen innerhalb des Wasserhaushaltsgesetzes, die seit 2017 durch die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert werden: Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt, behandelt oder verwendet werden, müssen so beschaffen und ständig überwacht sein, dass keine Gewässer gefährdet werden. Hierzu gehören zum Beispiel überwachungsbedürftige Druckanlagen wie Tankstellen.


Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz und AwSV

Nur nach Wasserhaushaltsgesetz zertifizierte Fachbetriebe dürfen Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen oder durch Anlagenbetreiber beauftragt werden. Die Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation ist nach § 62 AvSW auf zwei Jahre befristet.

Anforderungen zur Zertifizierung

Ein Betrieb kann zertifiziert werden, wenn er:

  1. über geeignete Geräte und Ausrüstungsteile verfügt,
  2. eine betrieblich verantwortliche Person bestimmt hat
    a. mit Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftlichem Studium oder einer gleichwertigen Ausbildung,
    b. mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
    c. ausreichenden Kenntnissen über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
  3. nur Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten einsetzt (über WHG-Kurse erworben),
  4. geeignete Arbeitsbedingungen schafft.

Zertifizierung mit der SLV

Die GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH ist Vertragspartner der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH im Bereich der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.

Wir bieten außerdem Seminare durch erfahrene Fachreferenten der GTÜ mit Begleitung durch unsere Sachverständigen an, die als Grundlage zur Zertifizierung als Fachbetrieb dienen.

Ihre Vorteile

  • Akkreditiertes Prüflabor
  • Hohe Flexibilität und Termintreue
  • Gewährleistung von Sicherheit im Betrieb
  • Unterbindung von Gefahrenpotentialen
  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Qualitätssteigerung
  • Führender Experte im Bereich der Schweißtechnik
  • Alles aus einer Hand!

Ansprechpartner

SLV München