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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV München
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

ZfP-Rezertifizierung DIN EN ISO 9712 (UT 1)



Ultraschallprüfung (UT) Stufe 1

Rezertifizierung

Teilnehmer

Prüftechnisches Personal


Wann?

Wenn die Gültigkeit Ihres erneuerten Zertifikates nach 5 Jahren abläuft, kann das Zertifikat rezertifiziert werden. Der Antrag hierzu kann 9 Monate vor und spätestens 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Zertifikates bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord gestellt werden.


Wie bereite ich mich vor?

Zur Vorbereitung auf Ihre Rezertifizierungsprüfung bieten wir Ihnen Vorbereitungslehrgänge mit einer Dauer von 1 (VT, PT, MT), 2 (RT) oder 4 (UT) Tagen an. In Ihrer Vorbereitung besprechen wir mit Ihnen die aktuellen Normen zu den unterschiedlichen Produktsektoren. Sie prüfen mit unserer Laboreinrichtung Prüfstücke, protokollieren die Ergebnisse und schreiben Prüfanweisungen.
Zur Vorbereitung auf die Stufe 3-Rezertifizierungsprüfung wiederholen wir mit Ihnen die theoretischen Inhalte des Prüfverfahrens in kurzer Form und diskutieren mit Ihnen die aktuelle Version der Norm DIN EN ISO 9712.


Wo melde ich mich an?

Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung in unserer Lehrgangsanmeldung der SLV oder bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord (iso9712@tuev-nord.de) entgegen. Alternativ können Sie Ihre Rezertifizierung direkt über unsere Homepage anmelden.


Was erwartet mich in der Prüfung?

In der Stufe 1 oder Stufe 2 prüfen Sie zwei Prüfstücke und protokollieren Ihre Ergebnisse. In der Stufe 2 schreiben Sie zudem eine Prüfanweisung.
In der Stufe 3 erwarten Sie theoretische Prüfungselemente, die sich auf das Prüfverfahren und auf die DIN EN ISO 9712 beziehen (vorausgesetzt ist eine Anerkennung Ihrer fortgesetzten praktischen Tätigkeit).


Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?

Bitte reichen Sie einen Zertifizierungsantrag bei der Zertifizierungsstelle des TÜV Nord ein.
Hierzu ist erforderlich:
• Bestätigung der ausreichenden Sehfähigkeit, wie bei der Erstzertifizierung.
• Belege der fortgesetzten, zufriedenstellenden Arbeitstätigkeit. Mindestens ein Prüfprotokoll pro Jahr – alle Produktsektoren (w, c, f, wp, t) müssen abgedeckt sein.



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Ansprechpartner

SLV Duisburg